Lehrprinz e. V.

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Der Jungjäger hat mit dem Ablegen der Jägerprüfung das Recht erworben, die Jagd auszuüben.


Aber die Ausbildung zum Praxis-erfahrenen Jäger beginnt erst mit dem Ausüben der Jagd selbst.


Hierzu benötigt er einen älteren erfahrenen Jagdpächter, der ihm zum Erlernen des Waidwerks eine Jagdmöglichkeit einräumt.


Nur das Jagen unter der Aufsicht eines erfahrenen Lehrprinzen ermöglicht es ihm überhaupt erst, waidgerechtes Jagen zu erlernen. Fehlt einem Jungjäger ein solcher Lehrprinz in den ersten Jahren, sind Orientierungslosigkeit und Frust vorprogrammiert.


Das Heranführen eines Jungjägers an das Waidwerk durch einen Lehrprinzen ist somit zur Erlangung der Fähigkeit, waidgerecht zu jagen, unumgänglich.


Das Durchlaufen einer „Lehrzeit“ bei einem Lehrprinzen garantiert der Jägerschaft einen Nachwuchs, der über den notwendigen Sachkundenachweis verfügt und den sie zum Fortbestand des Jagens als Kulturgut unserer Gesellschaft braucht.


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